Sozialrecht (Rente, Krankenversicherung)
Im Bereich des Sozialrechts setzen wir uns in allen Fragen rund um Ihre Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung für Sie ein.
Insbesondere bei Anliegen zur Rente wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder Rente für Hinterbliebene unterstützen wir Sie gerne. Bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung stehen wir Ihnen zur Seite, um diese außergerichtlich und ebenso gerichtlich klären zu können.
Vorsorgliche Regelungen für den Fall, dass aufgrund von Krankheit, Alter oder nach einem Unfall die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt und Entscheidungen zu gesundheitlichen oder finanziellen Fragen nicht mehr getroffen werden können, sind von immenser Bedeutung. Angehörige fühlen sich in einer solch emotional belastenden Situation oftmals überfordert und unter Druck gesetzt, essenzielle Entscheidungen möglicherweise schnell treffen zu müssen.
Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind praktikable und sichere Lösungen, die eigenen Wünsche und Vorstellungen, wie das Leben im Notfall geregelt werden soll, festzuhalten. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und arbeiten mit Ihnen gemeinsam diese vorsorglichen Regelungen aus.