Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Kluin verfügt über eine fast 20-jährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gerichtlich und außerordentlich.
Die individuelle Beratung sowie die Herausarbeitung von maßgeschneiderten Lösungen für seine Mandanten stehen dabei an oberster Stelle.
Hauptschwerpunkt der Arbeitnehmervertretung von Rechtsanwalt Kluin ist die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung nach ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen sowie die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen und Arbeitsverträgen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.
Die Kerntätigkeit der Arbeitgebervertretung liegt in der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Rahmen von Kündigungsschutzklagen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen sowie in der Beratung bei anstehenden Kündigungen.